Reisepass- und Personalausweisanträge

Veröffentlichungsdatum26.04.2024Lesedauer2 MinutenKategorienKundmachungen

Bitte denken Sie rechtzeitig an die Beantragung Ihres neuen Reisepasses bzw. Personalausweises, denn in den Sommermonaten (= Reisezeit) kommt es erfahrungsgemäß  zu einer deutlich verlängerten Bearbeitungsdauer. Bei der Antragstellung in der Gemeinde müssen der Postweg und die notwendige Bearbeitungszeit für die Prüfung des Antrags miteingerechnet werden.

Passbehörden sind grundsätzlich die Bezirkshauptmannschaften bzw. die Magistrate, in Wien die Magistratischen Bezirksämter. In Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, der Steiermark, Tirol und Vorarlberg nehmen auch bestimmte Gemeinden Reisepassanträge entgegen und leiten sie an die zuständige Passbehörde weiter. Voraussetzung ist, dass die Person in der betroffenen Gemeinde mit einem Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) gemeldet ist.

Anträge zur Ausstellung von Reisedokumenten werden in der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet. Für die Ausstellung eines Notpasses ist keine Terminvereinbarung notwendig.

>> Online-Terminvereinbarung für Reisepass und Personalausweis bei der Bezirkshauptmannschaft <<

Zusätzliche Hinweise bzgl. Reisedokumente:

  • Auch wenn für manche Länder der Reisepass bis zu fünf Jahre abgelaufen sein kann, wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen. Grundsätzlich müssen die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes, das bereist werden soll bzw. durch das durchgereist werden soll und zusätzlich die Geschäftsbedingungen des gewählten Beförderungsunternehmens (zB Fluglinie) beachtet werden. Dadurch kann sich die faktische Gültigkeit eines Reisedokuments weiter einschränken.
  • Die Einreisebestimmungen einiger Länder sehen außerdem vor, dass die Einreise mit gestohlen oder verloren gemeldeten Reisepässen/Personalausweisen nicht möglich ist, selbst wenn die Wiederauffindung gemeldet wurde.
  • Verständigungsservice: Bei Verwendung der ID-Austria besteht zusätzlich die Möglichkeit, sich an einem bestimmten Datum per E-Mail an die Passerneuerung bzw. -änderung erinnern zu lassen.

Die ID Austria (ehem. Handysignatur) kann im Zuge des Reisepass- oder Personalausweisantrages kostenlos mitbeantragt werden. Sollten Sie die ID-Austria bei der Bezirkshauptmannschaft beantragen, ist eine Terminvereinbarung notwendig: >> Online-Terminvereinbarung für die ID Austria bei der Bezirkshauptmannschaft <<

Ausländische Staatsangehörige können die ID Austria im Übrigen nur bei einer Landespolizeidirektion registrieren lassen. Eine Möglichkeit zur Online-Terminvereinbarung findet sich auf der Webseite des Innenministeriums: >> Online-Terminreservierung Behördenweg <<