Der B�rgermeister

der Gemeinde Fuschl am See

An einen Haushalt

Postgeb�hr bar bezahlt

Amtliche Mitteilung

 

Fuschl am See, am 10.03.2003

 

 

1. Blutspenden 2003

Am Freitag, dem 14. M�rz 2003 findet

im Seehotel Schlick in Fuschl am See in der

Zeit von 16:00 bis 20:00 Uhr

die Blutspendeaktion des Roten Kreuzes statt.

Wissenswertes zur Blutspende:

      Das Blut erneuert sich innerhalb k�rzester Zeit

      Eine Infektionsgefahr f�r den Spender wird ausgeschlossen, da bei jeder Blutabnahme steriles Einmalmaterial verwendet wird

      Die Blutuntersuchungen erfolgen nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und h�chsten Sicherheitsanspr�chen

      �ber Befunde, die nicht der Norm entsprechen, werden Sie umgehend informiert

      Alle Daten unterliegen dem �sterreichischen Datenschutzgesetz

Die Blutuntersuchung:

Ihr Blut wird auf Risikofaktoren wie Aids, Hepatitis B, Hepatitis C, Syphilis sowie einen Leberwert untersucht. Zus�tzlich werden Ihre Blutgruppe, den Rhesusfaktor und eventuell vorhandene Antik�rper bestimmt.

 

NEU: Jeder Blutspender bekommt seinen pers�nlichen Blutbefund zugeschickt!

 

2. �nderung des Fl�chenwidmungsplanes f�r das gesamte Gemeindegebiet Fuschl am See (generelle �berarbeitung);

 

K U N D M A C H U N G

 

1. Gem�� � 21 Abs. 1 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 1998‑ ROG 1998, LGBl. Nr. 44/1998 i.d.g.F., wird kundgemacht, dass die Gemeinde Fuschl am See die Anpassung des Fl�chenwidmungsplanes an das ROG 1998 f�r das gesamte Gemeindegebiet (generelle �berarbeitung) beabsichtigt.

2. Die Grundeigent�mer werden hiermit aufgefordert beabsichtigte Bauf�hrungen innerhalb der Kundmachungsfrist bekannt zu geben und gegebenenfalls entsprechende Nutzungserkl�rungen gem�� � 17a Abs. 1 dritter Satz abzugeben. (Die Kundmachungsfrist betr�gt 4 Wochen ab Verlautbarung in der Salzburger Landeszeitung).

3. Eine Aufnahme von unbebauten Fl�chen in den Entwurf des Fl�chenwidmungsplanes kann nur erfolgen, wenn eine Nutzungserkl�rung abgegeben wird. F�r Nutzungserkl�rungen ist das durch Verordnung der Salzburger Landesregierung festgelegte Formular zu verwenden (� 17 a Abs. 1 ROG 1998).

4. Zur Erstellung des Entwurfes des Fl�chenwidmungsplanes k�nnen innerhalb der Kundmachungsfrist schriftlich Anregungen eingebracht werden.

 

Der B�rgermeister:

Ing. Hartmut Schremser e.h.

 

3. Aktion Leben Retten;

 

Als B�rgermeister ist mir die Sicherheit in unserer Gemeinde ein gro�es Anliegen. Erstmals ist es im Land Salzburg gelungen mit allen Salzburger Einsatzorganisationen und Sponsoren eine Aktion zur Erh�hung der Sicherheit zu initiieren.

In 300 Kursen kann, beginnend ab 1. Februar 2003, das richtige Verhalten in allen erdenklichen Notf�llen mit den Spezialisten der Einsatzorganisationen erlernt werden. Durch richtiges Reagieren in Krisensituationen kann viel Leid abgewendet werden. Mit oft nur wenigen, aber richtigen Handgriffen gelingt es, Menschenleben zu retten. Man muss sich nur trauen zuzupacken und wissen, was zu tun ist. Die Kurse sollen und k�nnen aus den Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmern keine professionellen Hilfskr�fte machen. Dazu m�ssten wesentlich mehr Stunden verwendet werden. Sie k�nnen aber aus allen Lebensretter machen.

Ich lade daher alle Gemeindeb�rgerinnen und Gemeindeb�rger ein, bei der Aktion �Sicheres Salzburg � Leben.Retten.� mitzumachen. Informationsfolder erhalten Sie am Gemeindeamt oder unter der Telefonnummer 0662/8042-2202 sowie im Internet unter �www.lebenretten.at�. Als B�rgermeister danke ich allen die bereit sind Salzburg noch sicherer zu machen!

 

4. Behindertenerholung des Landes Salzburg 2003;

 

Das Referat f�r Behindertenangelegenheiten des Amtes der Salzburger Landesregierung bietet Behinderten Erholungsurlaube an. Erholungsbed�rftige behinderte Kinder (mit Begleitperson) und Erwachsene haben die Gelegenheit, w�hrend des ganzen Jahres oder an einem bestimmten Turnus an einem zw�lf- bzw. vierzehnt�gigen Urlaubsaufenthalt teilzunehmen.

 

Individualurlaub

Die Urlaubsteilnehmerlnnen k�nnen die Zeit f�r ihren Urlaub selbst bestimmen, die Hin- und R�ckreise ist selbst zu organisieren und zu finanzieren.

 

Gruppenurlaub

Das Land organisiert f�r behinderte Kinder und Erwachsene zwei Erholungsturnusse, Hin- und R�ckreise erfolgen mittels eines Sammeltransportes. W�hrend des Aufenthaltes stehen Betreuerinnen f�r die Freizeitgestaltung wie gemein�same Wanderungen, Spiel- und Gesellschaftliche Programme zur Verf�gung.

 

Kostenbeitr�ge

Wie bereits in den vergangenen Jahren praktiziert, werden auch heuer f�r die Behinderten keine :

Kostenbeitr�ge berechnet. Sollte aus medizinischen Gr�nden hervorgehen, dass eine Begleitperson erforderlich ist, wird auch f�r diese kein Kostenbeitrag verrechnet. Zus�tzlich mitreisende erwachsene Begleitpersonen m�ssen einen Kostenbeitrag leisten.

F�r Geschwister von behinderten Kindern erfolgt keine Verrechnung.

 

Antragsformulare sind

erh�ltlich:

1. Beim zust�ndigen Sozialamt, Jugend- bzw. Gesundheitsamt und Gemeindeamt.

2. Abteilung 3 des Amtes der Salzburger Landesregierung, Fanny-von-Lehnert-Stra�e , 5010 Salzburg,

Tel.0662/8042-3592

 

 

Terminvereinbarungen f�r die einzelnen Heime k�nnen nur durch die Abteilung 3 beim Amt der Salzburger Landesregierung erfolgen.

 

Anmeldefristen Individualurlaube k�nnen jederzeit angemeldet werden.

 

F�r die Gruppenurlaube

gelten folgende Anmeldefristen: Termin 1: 15.05.2003 - Termin 2: 15.06.2003

 

5. Bezirksgericht Thalgau;

Brief des Vorstehers Dr. Engelbert Flotzinger des nunmehr f�r unsere Gemeinde zust�ndigen Bezirksgerichtes:

 

Das Bezirksgericht Thalgau hat mit Jahrsbeginn seine T�tigkeit nun f�r den eingegliederten Bereich des BG St. Gilgen aufgenommen. Alle Verfahren, die am 31.12.2002 am BG St. Gilgen anh�ngig waren, werden in Thalgau fortgef�hrt. Alle neuen Verfahren, einschlie�lich der Grundbuchsangelegenheiten, sind beim BG Thalgau einzubringen. Ich bin zusammen mit der Kollegin Mag. Carmen Pirker, den Rechtspflegern/Innen, sowie den engagierten und erfahrenen Mitarbeitern/innen bestrebt, im Rahmen unseres gesetzlichen Auftrages, die b�rgernahe Rechtspflege f�r einen Sprengel mit nun ca. 32.000 Einwohnern bestm�glich zu erf�llen. Eine neue Verordnung f�r einen Gerichtstag in St.Gilgen gibt es derzeit noch nicht. Ich gehe aber davon aus, dass etwa 2x im Monat ein Gerichtstag in St: Gilgen abgehalten werden wird. Die Termine werde ich ehestens bekannt geben.

Seien Sie versichert, dass auch nach der Gerichtsorganisationsreform die Gerichtsbarkeit im zeitgem�� vergr��erten Sprengel des Bezirkgerichtes Thalgau -wie �berall in �sterreich - als unabh�ngige Instanz im Dienst unserer Republik und zum Wohle der B�rger und B�rgerinnen t�tig sein wird.

Die Amtsstunden des Bezirksgerichtes sind Montag bis Freitag vom 7.30 -!5.30 Uhr. Der Parteienverkehr ist auf die Zeit von 8.00 -12.00 Uhr begrenzt. Der Amtstag mit der M�glichkeit kostenlose Rechtsinformation zu erhalten, findet jeden Dienstag von 8.00 -12.00 Uhr statt. Das Bezirksgericht befindet sich Zentrumsbereich von Thalgau, direkt gegen�ber dem Geb�ude des Marktgemeindeamtes.

Weitere Informationen finden Sie auf der Hompage www.thalgau.at

 

6. Ausschreibung der Stelle eines neuen Gemeindearbeiters;

 

Um dem vermehrten Arbeitsaufkommen in unserer Gemeinde Rechnung zu tragen, hat die Gemeindevertretung von Fuschl am See beschlossen folgende Stelle �ffentlich auszuschreiben:

 

Anstellung eines Gemeindearbeiters bzw. einer Gemeindearbeiterin mit dem Hauptaufgabengebiet �Betreuung der Gemeindeanlagen�.

Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre ; F�hrerschein B,C und E, �sterreichische Staatsb�rgerschaft, abgeleisteter Pr�senzdienst, Fachkenntnisse f�r Elektrotechnik oder Kfz-Mechanik erw�nscht.

 

Das Dienstverh�ltnis zur Gemeinde Fuschl am See soll per 1. Juli 2003 begr�ndet werden.

Bewerbungsunterlagen sind bis 2. Mai 2003 schriftlich beim Gemeindeamt Fuschl am See einzureichen.

 

 

7. Gratisaktion der Gemeinde und der SAB (Siggerwiesen);

 

Die Salzburger Abfallbeseitigung GmbH in Siggerwiesen (SAB) verarbeitet seit Jahren auch den Bioabfall aus unserer Gemeinde. Daraus entsteht wertvoller und n�hrstoffreicher Qualit�tskompost der Qualit�tsklasse A gem�� Kompostverordnung, der sich hervorragend zur D�ngung des Bodens und von Kulturen eignet.

 

Als kleines Dankesch�n f�r die tatkr�ftige Mitarbeit bei der Bioabfallsammlung erhalten die B�rger unserer Gemeinde gratis und in HaushaItsmengen den von der SAB produzierten

 

"FIorakraft Biokompost"

 

ab Ostern 2003

am Recyclinghof der Gemeinde (solange der Vorrat reicht)

 

 

8. Stra�enbeleuchtung Fuschl am See!

 

Fuschl am See bei Nacht wird billiger!

 

Die Gemeinde Fuschl am See stellte k�rzlich die Weichen um in Zukunft die Stra�enbeleuchtung des Ortes mit einer neuen �sterreichischen Innovation, dem System ,Autolux", zu betreiben und so die Betriebskosten der Gemeinde deutlich senken.

 

Einsparungsm�glichkeiten sind bei jeder Gemeinderatssitzung eines der Haupt-themen. Durch eine neue �sterreichische Innovation, dem System �Autolux", ist es jetzt m�glich, die Betriebskosten f�r die Stra�enbeleuchtung in St�dten und Gemeinden, aber auch in Industrie- und Gewerbebetrieben, deutlich zwischen 30 und 50 Prozent zu senken.

 

Die Gemeinde hat sofort die enormen Einsparungsm�glichkeiten dieses Systems erkannt und startete, unter der Federf�hrung von Vizeb�rgermeister Matthias Leitner, einen Testbetrieb. Das Resultat �bertraf alle Erwartungen und wird sich positiv auf das Gemeindebudget niederschlagen.

 

Die beim Energieaufwand gewonnenen Mittel k�nnten f�r andere wichtige Projekte in Fuschl am See verwendet werden, oder auch nur in den Ausbau des Stra�enbeleuchtungsnetzes investiert werden.

 

 

Ihr B�rgermeister:

 

Ing. Hartmut Schremser e.h.