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Der
B�rgermeister der Gemeinde Fuschl am See |
An
einen Haushalt Postgeb�hr
bar bezahlt Amtliche
Mitteilung Fuschl am See, am 10.03.2003 |
1.
Blutspenden 2003
Am Freitag, dem 14. M�rz
2003 findet
im Seehotel Schlick in
Fuschl am See in der
Zeit von 16:00 bis 20:00 Uhr
die Blutspendeaktion des Roten Kreuzes statt.
Wissenswertes zur Blutspende:
�
Das Blut erneuert sich innerhalb
k�rzester Zeit
�
Eine Infektionsgefahr f�r den Spender
wird ausgeschlossen, da bei jeder Blutabnahme steriles Einmalmaterial verwendet
wird
�
Die Blutuntersuchungen erfolgen nach
den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und h�chsten Sicherheitsanspr�chen
�
�ber Befunde, die nicht der Norm
entsprechen, werden Sie umgehend informiert
�
Alle Daten unterliegen dem
�sterreichischen Datenschutzgesetz
Die Blutuntersuchung:
Ihr Blut wird
auf Risikofaktoren wie Aids, Hepatitis B, Hepatitis C, Syphilis sowie einen Leberwert
untersucht. Zus�tzlich werden Ihre Blutgruppe, den Rhesusfaktor und eventuell
vorhandene Antik�rper bestimmt.
NEU: Jeder
Blutspender bekommt seinen pers�nlichen Blutbefund zugeschickt!
2. �nderung des Fl�chenwidmungsplanes f�r das gesamte Gemeindegebiet
Fuschl am See (generelle �berarbeitung);
K U N D M A C H U N G
1. Gem�� � 21 Abs. 1 des Salzburger Raumordnungsgesetzes
1998‑ ROG 1998, LGBl. Nr. 44/1998 i.d.g.F., wird kundgemacht, dass die
Gemeinde Fuschl am See die Anpassung des Fl�chenwidmungsplanes an das ROG 1998
f�r das gesamte Gemeindegebiet (generelle �berarbeitung) beabsichtigt.
2. Die Grundeigent�mer werden hiermit aufgefordert beabsichtigte Bauf�hrungen innerhalb der Kundmachungsfrist bekannt zu geben und gegebenenfalls entsprechende Nutzungserkl�rungen gem�� � 17a Abs. 1 dritter Satz abzugeben. (Die Kundmachungsfrist betr�gt 4 Wochen ab Verlautbarung in der Salzburger Landeszeitung).
3. Eine
Aufnahme von unbebauten Fl�chen in den Entwurf des Fl�chenwidmungsplanes kann
nur erfolgen, wenn eine Nutzungserkl�rung abgegeben wird. F�r Nutzungserkl�rungen
ist das durch Verordnung der Salzburger Landesregierung festgelegte Formular zu
verwenden (� 17 a Abs. 1 ROG 1998).
4. Zur Erstellung des Entwurfes des Fl�chenwidmungsplanes k�nnen innerhalb der Kundmachungsfrist schriftlich Anregungen eingebracht werden.
Der B�rgermeister:
Ing. Hartmut
Schremser e.h.
3. Aktion Leben Retten;
Als B�rgermeister ist mir die Sicherheit in unserer Gemeinde ein gro�es Anliegen. Erstmals ist es im Land Salzburg gelungen mit allen Salzburger Einsatzorganisationen und Sponsoren eine Aktion zur Erh�hung der Sicherheit zu initiieren.
In 300 Kursen kann, beginnend ab 1. Februar 2003, das richtige Verhalten in allen erdenklichen Notf�llen mit den Spezialisten der Einsatzorganisationen erlernt werden. Durch richtiges Reagieren in Krisensituationen kann viel Leid abgewendet werden. Mit oft nur wenigen, aber richtigen Handgriffen gelingt es, Menschenleben zu retten. Man muss sich nur trauen zuzupacken und wissen, was zu tun ist. Die Kurse sollen und k�nnen aus den Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmern keine professionellen Hilfskr�fte machen. Dazu m�ssten wesentlich mehr Stunden verwendet werden. Sie k�nnen aber aus allen Lebensretter machen.
Ich lade daher alle Gemeindeb�rgerinnen und Gemeindeb�rger ein, bei der Aktion �Sicheres Salzburg � Leben.Retten.� mitzumachen. Informationsfolder erhalten Sie am Gemeindeamt oder unter der Telefonnummer 0662/8042-2202 sowie im Internet unter �www.lebenretten.at�. Als B�rgermeister danke ich allen die bereit sind Salzburg noch sicherer zu machen!
4. Behindertenerholung des Landes Salzburg 2003;
Das Referat f�r
Behindertenangelegenheiten des Amtes der Salzburger Landesregierung bietet Behinderten
Erholungsurlaube an. Erholungsbed�rftige behinderte Kinder (mit Begleitperson)
und Erwachsene haben die Gelegenheit, w�hrend des ganzen Jahres oder an einem
bestimmten Turnus an einem zw�lf- bzw. vierzehnt�gigen Urlaubsaufenthalt
teilzunehmen.
Individualurlaub
Die
Urlaubsteilnehmerlnnen k�nnen die Zeit f�r ihren Urlaub selbst bestimmen, die
Hin- und R�ckreise ist selbst zu organisieren und zu finanzieren.
Gruppenurlaub
Das Land organisiert f�r
behinderte Kinder und Erwachsene zwei Erholungsturnusse, Hin- und R�ckreise
erfolgen mittels eines Sammeltransportes. W�hrend des Aufenthaltes stehen
Betreuerinnen f�r die Freizeitgestaltung wie gemein�same Wanderungen, Spiel-
und Gesellschaftliche Programme zur Verf�gung.
Kostenbeitr�ge
Wie bereits in den
vergangenen Jahren praktiziert, werden auch heuer f�r die Behinderten keine :
Kostenbeitr�ge
berechnet. Sollte aus medizinischen Gr�nden hervorgehen, dass eine
Begleitperson erforderlich ist, wird auch f�r diese kein Kostenbeitrag
verrechnet. Zus�tzlich mitreisende erwachsene Begleitpersonen m�ssen einen
Kostenbeitrag leisten.
F�r Geschwister von
behinderten Kindern erfolgt keine Verrechnung.
Antragsformulare sind
erh�ltlich:
1. Beim zust�ndigen
Sozialamt, Jugend- bzw. Gesundheitsamt und Gemeindeamt.
2. Abteilung 3 des Amtes
der Salzburger Landesregierung, Fanny-von-Lehnert-Stra�e , 5010 Salzburg,
Tel.0662/8042-3592
Terminvereinbarungen f�r
die einzelnen Heime k�nnen nur durch die Abteilung 3 beim Amt der Salzburger
Landesregierung erfolgen.
Anmeldefristen Individualurlaube k�nnen
jederzeit angemeldet werden.
F�r die Gruppenurlaube
gelten folgende
Anmeldefristen: Termin 1: 15.05.2003 - Termin 2: 15.06.2003
5. Bezirksgericht Thalgau;
Brief des Vorstehers Dr.
Engelbert Flotzinger des nunmehr f�r unsere Gemeinde zust�ndigen Bezirksgerichtes:
Das
Bezirksgericht Thalgau hat mit Jahrsbeginn seine T�tigkeit nun f�r den
eingegliederten Bereich des BG St. Gilgen aufgenommen. Alle Verfahren, die am
31.12.2002 am BG St. Gilgen anh�ngig waren, werden in Thalgau fortgef�hrt. Alle
neuen Verfahren, einschlie�lich der Grundbuchsangelegenheiten, sind beim BG Thalgau
einzubringen. Ich bin zusammen mit der Kollegin Mag. Carmen Pirker, den
Rechtspflegern/Innen, sowie den engagierten und erfahrenen Mitarbeitern/innen bestrebt,
im Rahmen unseres gesetzlichen Auftrages, die b�rgernahe Rechtspflege f�r einen
Sprengel mit nun ca. 32.000 Einwohnern bestm�glich zu erf�llen. Eine neue Verordnung
f�r einen Gerichtstag in St.Gilgen gibt es derzeit noch nicht. Ich gehe aber
davon aus, dass etwa 2x im Monat ein Gerichtstag in St: Gilgen abgehalten werden
wird. Die Termine werde ich ehestens bekannt geben.
Seien Sie versichert, dass auch nach der Gerichtsorganisationsreform die Gerichtsbarkeit im zeitgem�� vergr��erten Sprengel des Bezirkgerichtes Thalgau -wie �berall in �sterreich - als unabh�ngige Instanz im Dienst unserer Republik und zum Wohle der B�rger und B�rgerinnen t�tig sein wird.
Die Amtsstunden des Bezirksgerichtes sind Montag bis Freitag
vom 7.30 -!5.30 Uhr. Der Parteienverkehr ist auf die Zeit von 8.00 -12.00 Uhr
begrenzt. Der Amtstag mit der M�glichkeit kostenlose Rechtsinformation zu
erhalten, findet jeden Dienstag von 8.00 -12.00 Uhr statt. Das Bezirksgericht
befindet sich Zentrumsbereich von Thalgau, direkt gegen�ber dem Geb�ude des
Marktgemeindeamtes.
Weitere Informationen finden Sie auf der Hompage www.thalgau.at
6. Ausschreibung der Stelle eines neuen Gemeindearbeiters;
Um dem vermehrten
Arbeitsaufkommen in unserer Gemeinde Rechnung zu tragen, hat die Gemeindevertretung
von Fuschl am See beschlossen folgende Stelle �ffentlich auszuschreiben:
Anstellung eines Gemeindearbeiters bzw. einer Gemeindearbeiterin mit dem
Hauptaufgabengebiet �Betreuung der Gemeindeanlagen�.
Voraussetzungen: Mindestalter
18 Jahre ; F�hrerschein B,C und E, �sterreichische Staatsb�rgerschaft, abgeleisteter
Pr�senzdienst, Fachkenntnisse f�r Elektrotechnik oder Kfz-Mechanik erw�nscht.
Das Dienstverh�ltnis zur Gemeinde Fuschl am See soll per 1. Juli 2003
begr�ndet werden.
Bewerbungsunterlagen sind bis 2. Mai 2003 schriftlich beim Gemeindeamt
Fuschl am See einzureichen.
7. Gratisaktion der Gemeinde und der SAB (Siggerwiesen);
Die Salzburger
Abfallbeseitigung GmbH in Siggerwiesen (SAB) verarbeitet seit Jahren auch den
Bioabfall aus unserer Gemeinde. Daraus entsteht wertvoller und n�hrstoffreicher
Qualit�tskompost der Qualit�tsklasse A gem�� Kompostverordnung, der sich hervorragend
zur D�ngung des Bodens und von Kulturen eignet.
Als kleines Dankesch�n
f�r die tatkr�ftige Mitarbeit bei der Bioabfallsammlung erhalten die B�rger
unserer Gemeinde gratis und in HaushaItsmengen den von der SAB produzierten
"FIorakraft
Biokompost"
ab Ostern 2003
am Recyclinghof der
Gemeinde (solange der Vorrat reicht)
8. Stra�enbeleuchtung Fuschl am See!
Fuschl am See bei Nacht
wird billiger!
Die Gemeinde Fuschl
am See stellte k�rzlich die Weichen um in Zukunft die Stra�enbeleuchtung des
Ortes mit einer neuen �sterreichischen Innovation, dem System ,Autolux",
zu betreiben und so die Betriebskosten der Gemeinde deutlich senken.
Einsparungsm�glichkeiten
sind bei jeder Gemeinderatssitzung eines der Haupt-themen. Durch eine neue
�sterreichische Innovation, dem System �Autolux", ist es jetzt m�glich,
die Betriebskosten f�r die Stra�enbeleuchtung in St�dten und Gemeinden, aber
auch in Industrie- und Gewerbebetrieben, deutlich zwischen 30 und 50 Prozent zu
senken.
Die Gemeinde hat
sofort die enormen Einsparungsm�glichkeiten dieses Systems erkannt und
startete, unter der Federf�hrung von Vizeb�rgermeister Matthias Leitner, einen
Testbetrieb. Das Resultat �bertraf alle Erwartungen und wird sich positiv auf
das Gemeindebudget niederschlagen.
Die beim
Energieaufwand gewonnenen Mittel k�nnten f�r andere wichtige Projekte in Fuschl
am See verwendet werden, oder auch nur in den Ausbau des Stra�enbeleuchtungsnetzes
investiert werden.
Ihr
B�rgermeister:
�Ing. Hartmut Schremser e.h.