Neue Abfallregelungen für Gipskarton

Veröffentlichungsdatum04.02.2026Lesedauer1 MinuteKategorienDringendes, Kundmachungen

Seit 01.01.2026 gilt ein österreichweites Deponieverbot für reinen Gipskarton.

Gipskartonplatten (Rigips, Fermacell, etc.) müssen daher ab sofort getrennt vom Bauschutt gesammelt werden. 

Grund: 

Gipskarton gilt als wertvoller Rohstoff der wieder verwendet werden kann. Wenn die Gipskartonplatten getrennt gesammelt und recycelt werden, kann ein geschlossener Stoffkreislauf erreicht werden und die Wiederverwendung schont die natürlichen Ressourcen. 

Was gilt es zu beachten: 

  • Eine direkte Trennung auf (privaten) Baustellen von Gipskarton und restlichen Bauschutt.
  • Im Altstoffsammelhof in Ihrer Gemeinde werden die Gipskartonplatten getrennt gesammelt und können getrennt vom Bauschutt in Haushaltsmengen angeliefert werden. 
  • Nur reines und trockenes Material kann dem Recycling zugeführt werden. Sollte der Gipskarton stark verunreinigt sein oder Schadstoffe enthalten, darf dieser unter strengen Auflagen deponiert werden. Die geschulten Mitarbeiter an den Altstoffsammelhöfen, helfen Ihnen bei Unsicherheiten gerne weiter.  

Die gesammelten Mengen an Gipskarton werden sodann einer Recyclinganlage in Österreich zugeführt, wo diese wieder zu Gips verarbeitet werden. 


Eine Information der AUFO 

Abfall- und Umweltberatung Flachgau Ost 

Postplattenstraße 1, 5322 Hof - Tel: +43 6229/39634

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